Wohnungsheizung mit ungewisser Zukunft

Die Stadt Essen hat im März ihre kommunale Wärmeplanung beschlossen, die eine geografische Einteilung des Stadtgebietes nach bevorzugten Heizungsarten festlegt. Obwohl den Hauseigentümern offiziell Wahlfreiheit in Aussicht gestellt wird, erzeugen die städtischen Vorgaben einen faktischen Entscheidungsdruck. Das übergeordnete Ziel ist die vollständige Abschaffung von Öl- und Gasheizungen bis zum Jahr 2045.

Für die dicht bebauten Wohnviertel im Nordwesten sieht der Plan einen massiven Ausbau der Fernwärmenetze vor. Im Gegensatz dazu ist für den gesamten Essener Süden die Versorgung über Strom beziehungsweise Wärmepumpen angedacht. Andere Optionen wie Industrieabwärme, Nahwärme oder Grubenwasser bleiben punktuelle Systeme, für die es oft noch keine technisch ausgereiften oder dauerhaft erprobten Beispielprojekte gibt. Ein wesentliches Hindernis ist der Zeitrahmen bis 2045, da bis dahin enorme Baumaßnahmen für die Netze abgeschlossen sein müssen und viele Gebäude für den Einsatz von Wärmepumpen zusätzlich energetisch saniert werden müssen.

Die Verunsicherung der Hauseigentümer hat zuletzt zugenommen. Aktuell verlangt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei Neubauten oder Heizungswechseln einen Anteil von 65 % erneuerbarer Energien und sieht für Fernwärmebereiche teils einen Anschlusszwang vor. Gleichzeitig stehen dem Ankündigungen der Bundesregierung entgegen, nach denen der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässig bleiben soll. Dieser Widerspruch wirft grundlegende Fragen auf, insbesondere zum Fortbestand des Gasnetzes, welches für eine echte Wahlfreiheit in allen Stadtteilen notwendig wäre. Da Wasserstoff für die Beheizung von Wohngebäuden vermutlich ausscheidet, bleibt die künftige Energiequelle in diesen Netzen ungewiss. Letztlich ist die Umsetzung des Plans mit immensen Kosten verbunden, die aufgrund der verschuldeten öffentlichen Haushalte voraussichtlich von den Bürgern und Steuerzahlern getragen werden müssen.

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