Kennzahlen zu vollziehbar Ausreisepflichtigen
Wie viele Menschen sind in Essen vollziehbar ausreisepflichtig – und warum werden sie nicht zurückgeführt? Genau diese Fragen wollen wir mit einer umfassenden Anfrage an die Stadtverwaltung klären. In unserer Anfrage fordern wir aktuelle Zahlen zu Ausreisepflichtigen und Geduldeten, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern und – soweit datenschutzrechtlich möglich – nach Essener Stadtteilen. Zusätzlich dazu soll die Verwaltung offenlegen, wie viele Abschiebungen und Rückführungen tatsächlich durchgeführt wurden und wie viele Menschen über Programme zur freiwilligen Rückkehr Deutschland dauerhaft verlassen haben.
Besonders im Fokus stehen die Hindernisse bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht. Wir fragen unter anderem nach fehlenden Passersatzpapieren, mangelnder Kooperation von Herkunftsstaaten, untergetauchten Personen und abgebrochenen Abschiebungen.
Hier unsere Anfrage im Volletxt:
Sehr geehrter Herr Kaiser,
die AfD Ratsfraktion bittet um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
- Status der Ausreisepflichtigen in Essen
1.1. Wie viele Personen mit Wohnsitz in Essen sind aktuell (Stichtag: Datum der Beantwortung) rechtskräftig und vollziehbar ausreisepflichtig?
1.2. Wie viele dieser Personen verfügen derzeit über eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung)?
Bitte aufschlüsseln nach den fünf häufigsten Herkunftsländern, sowie (falls nicht ohnehin unter den fünf häufigsten Herkunftsländern) für Syrien, Irak und Afghanistan.
1.3. Wie verteilen sich die Personen mit vollziehbarer Ausreisepflicht beziehungsweise bestehender Duldung auf die einzelnen Stadtteile der Stadt Essen?
- Statistik der Rückführungen und Abschiebungen
2.1. Wie viele Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen wurden durch das Ausländeramt Essen im Jahr 2025 sowie im ersten Quartal 2026 erfolgreich vollzogen?
2.2. Wie viele Personen haben die Stadt Essen im Jahr 2025 über Programme zur freiwilligen Rückkehrförderung dauerhaft verlassen?
Bitte nach Möglichkeit getrennt ausweisen nach Bundes- und Landesprogrammen (z. B. RE-AG/GARP).
- Analyse der Abschiebungshindernisse
3.1. Bei wie vielen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen scheitert eine Aufenthaltsbeendigung aktuell an fehlenden Passersatzpapieren oder an mangelnder Kooperation der jeweiligen Herkunftsstaaten?
3.2. In wie vielen Fällen mussten geplante Abschiebungen im Jahr 2025 kurzfristig abgebrochen werden, insbesondere aufgrund des Untertauchens betroffener Personen oder aus medizinischen Gründen (Reiseunfähigkeit)?
- Personelle und organisatorische Ressourcen
4.1. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind aktuell im Sachgebiet Rückführungen und Aufenthaltsbeendigung des Essener Ausländeramtes besetzt?
4.2. Gibt es im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2026 und 2027 konkrete Planungen zur personellen oder strukturellen Aufstockung des Rückführungsbereichs analog zur erfolgten personellen Ausweitung im Bereich Einbürgerungen?
- Finanzielle Auswirkungen und Verwaltungskosten
5.1. Welche jährlichen Personal-, Verwaltungs- und Sachkosten entstehen der Stadt Essen aktuell im Zusammenhang mit der Betreuung, Verwaltung und Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber vollziehbar ausreisepflichtigen Personen?
5.2. Welche Kosten sind der Stadt Essen im Jahr 2025 durch gescheiterte beziehungsweise abgebrochene Abschiebungen entstanden?
5.3. In welcher Höhe erhält die Stadt Essen für den Bereich Rückführungen und Aufenthaltsbeendigung finanzielle Unterstützung durch Bund oder Land?
5.4. Welche durchschnittlichen Kosten entstehen der Stadt Essen pro Fall einer vollzogenen Rückführung beziehungsweise einer längerfristigen Duldung?