Bezahlkarte für Ukraine-Flüchtlinge
Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete wurde als gesetzlicher Regelfall für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen, um den durch Bargeldleistungen gegebenen Zuwanderungsanreiz und Missbrauchsmöglichkeiten zu reduzieren. Aufgrund der hohen Anzahl der Flüchtlinge aus der Ukraine hat sich auch insofern inzwischen eine beachtliche finanzielle Belastung der Stadt Essen eingestellt. Auch unter dem Aspekt von Chancengerechtigkeit und Gleichbehandlung sollte die Bezahlkarte für alle Geflüchtete unabhängig von ihrem Herkunftsland angestrebt werden.
Wir haben deswegen im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie dem Rat der Stadt Essen beantragt, ein Konzept zur Einführung der Bezahlkarte für Ukraine-Flüchtlinge auszuarbeiten und vorzustellen.