Grillverbot im öffentlichen Raum
Schluss mit Rauch, Müll und Lärm auf unseren Grünflächen!
Grillen im öffentlichen Raum klingt nach Freizeitspaß – für Anwohner bedeutet es jedoch zunehmend Rauch, Gestank, Müll, Lärm und nächtliche Ruhestörungen. Genau hier setzt unser Antrag an: Die bisherigen Grillzonen und Ausnahmeregelungen haben sich aus unserer Sicht nicht bewährt. Statt eines unübersichtlichen Flickenteppichs braucht Essen klare Regeln, die für alle gelten. Wir fordern deshalb ein ausnahmsloses Grillverbot auf allen öffentlichen Flächen im Essener Stadtgebiet. Auch die bisherige Grillzone an der Henglerstraße in Steele soll mit sofortiger Wirkung entfallen. Denn öffentliche Grünanlagen sind für alle da – nicht nur für diejenigen, die dort feiern, grillen und bis spät in die Nacht Lärm machen wollen. Wer Rücksicht auf Anwohner, Umwelt und die Sauberkeit unserer Stadt nimmt, muss erwarten können, dass die Stadt dasselbe tut.
Wir sagen: Schluss mit Ausnahmen. Schluss mit Verwahrlosung. Für mehr Ordnung und Lebensqualität in Essen.
Unser Antrag im Wortlaut:
[…] die AfD-Fraktion beantragt, der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfehlen, der Rat der Stadt Essen beschließt:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen dahingehend zu entwerfen und dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorzulegen, dass das Grillen auf allen öffentlichen Flächen im Stadtgebiet einschließlich der bisher ausgewiesenen Grillzonen ausnahmslos untersagt und Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
2. Für die Wiese an der Henglerstraße in Essen-Steele entfällt der Status als Grillzone mit sofortiger Wirkung.
Der bisherige Kompromiss aus Grillzonen und allgemeinem Verbot außerhalb dieser Zonen hat sich in der Praxis nicht bewährt. Es wird auf die stetig steigende Anzahl von Beschwerden, insbesondere wegen Vermüllung, Geruchsemissionen, erhöhtes Verkehrsaufkommen, Lärm einschließlich Störungen der Nachtruhe von Anwohnern und Nutzungskonflikten und mangelnde Rücksichtnahme in öffentlichen Grünanlagen verwiesen. Hinzu kommt, dass die geltende Regelung zu einem unübersichtlichen Flickenteppich mit Ausnahmen, Sonderfällen und Vollzugsdefiziten geführt hat. Es wird ferner darauf aufmerksam gemacht, dass auch nach § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes erhebliche Belästigungen der Nachbarschaft wie beispielsweise in Steele zu unterbinden sind.