Gebührensatzung für die Benutzung von Grillplätzen
Auf den von der Stadt Essen ausgewiesenen Grillplätzen herrscht bei entsprechenden Wetterlagen reger Andrang. Zur Gewährleistung eines geordneten Ablaufs stellt die Stadt mehrere Dienstleistungen zur Verfügung, beispielsweise die Reinigung der Plätze und der Abfallbehälter, das Aufstellen und Betreiben von Toilettenanlagen, Bestellung des Ordnungsdienstes sowie sonstige notwendige Infrastruktureinrichtungen. Diese Personal- und Sachleistungen verursachen der Stadt Essen nicht unerhebliche Kosten. Wie bei anderen städtischen Dienstleistungen sollte für die Benutzung der Grillplätze eine Gebühr erhoben werden mit kostendeckender Wirkung für alle vorgenannten städtischen Aufwendungen.
Wir beantragen deshalb, eine Gebührensatzung für die Benutzung von Grillplätzen zu erstellen und diese den zuständigen Ausschüssen zur Empfehlung und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.