Mehrheitsbeschluss verhindert Mitwirkung der zweitstärksten Kraft im ACI

Im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) wurde gestern eine Entscheidung getroffen, die erhebliche Zweifel am fairen Umgang mit demokratisch gewählten Mehrheitsverhältnissen aufwirft. Bis zur letzten Wahlperiode sah die Satzung des Ausschusses fünf stellvertretende Vorsitzende vor. In der konstituierenden Sitzung der neuen Wahlperiode am 21.01.2026 wurde auf Initiative der Mehrheit eine Satzungsänderung beschlossen, wonach die Zahl der Stellvertreter künftig zu Beginn jeder Wahlperiode neu festgelegt wird.

In der darauffolgenden Sitzung am 25.02.2026 nutzten CDU und SPD diese neue Regelung, um per Tischvorlage die Zahl der Stellvertreter für die kommenden fünf Jahre von bislang fünf auf drei zu reduzieren. Ein Antrag, weiterhin fünf Stellvertreter vorzusehen und hierüber geheim abstimmen zu lassen, wurde von der AfD eingebracht – und von der Mehrheit abgelehnt. Stattdessen wurde der Vorschlag von CDU und SPD beschlossen. Die Folge: Die AfD erhält keinen stellvertretenden Vorsitz im Ausschuss – obwohl sie von den Migrantinnen und Migranten mit 17,67 % zur zweitstärksten Kraft gewählt wurde und nur knapp hinter der CDU (18,48 %) liegt. Im ACI ist die AfD mit fünf Mitgliedern vertreten. Drei davon wurden direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, zwei weitere sind Ratsmitglieder.

Durch die kurzfristige Änderung der Rahmenbedingungen und die anschließende Reduzierung der Stellvertreterposten wurde faktisch sichergestellt, dass die zweitstärkste gewählte Kraft von der Mitwirkung in der Ausschussführung ausgeschlossen bleibt. Damit wird erneut deutlich: Wenn Mehrheiten unbequem sind, wird nicht der Dialog gesucht, sondern
es werden Strukturen verändert, bis das gewünschte Ergebnis passt. Dieses Vorgehen wirft grundlegende Fragen nach dem demokratischen Selbstverständnis der Mehrheitsfraktionen auf.

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